Datensicherung
Das Schaufenster Ihres Unternehmens
Seit 8 Jahren stehen Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe im gesamten Bereich der klein- und mittelständischen Unternehmen (KMU) vor grundsätzlichen Voraussetzungen und Gesetzeslagen zum Thema Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Diese Verordnung enthält Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr solcher Daten. Diese Verordnung schützt die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten. Der freie Verkehr personenbezogener Daten in der Union darf aus Gründen des Schutzes natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten weder eingeschränkt noch verboten werden.
So lauten die Grundlagen für die DSGVO, aber wie sieht der unternehmerische Alltag aus?
In der Regel werden leider die einfachsten und grundlegenden Voraussetzungen nicht umgesetzt. Unternehmen gehen zu oberflächlich mit wichtigen Angaben um, wie zum Beispiel mit der grundsätzlichen Verarbeitung von personenbezogenem Daten. Personenbezogene Daten müssen auf rechtmäßige Methode nach Treu und Glauben und in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise verarbeitet werden, für die festgelegten, eindeutigen und legitimen Vorhaben erhoben werden und dürfen nicht in einer mit diesen Absichten nicht zu vereinbarenden Weise weiterverarbeitet werden.
Eine Weiterverarbeitung für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gilt gemäß Artikel 89 Absatz 1 nicht als unvereinbar mit den ursprünglichen Zwecken. Sie muss dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein („Datenminimierung“). Sachlich richtig und erforderlichenfalls auf dem neuesten Stand sein; es sind alle angemessenen Maßnahmen zu treffen, damit personenbezogene Daten, die im Hinblick auf die Zwecke ihrer Verarbeitung unrichtig sind, unverzüglich gelöscht oder berichtigt werden („Richtigkeit“). Es muss in einer Form gespeichert werden, die die Identifizierung der betroffenen Personen nur so lange ermöglicht, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist; personenbezogene Daten dürfen länger gespeichert werden, soweit die personenbezogenen Daten vorbehaltlich der Durchführung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen, die von dieser Verordnung zum Schutz der Rechte und Freiheiten der betroffenen Person gefordert werden, ausschließlich für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke oder für wissenschaftliche und historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gemäß Artikel 89 Absatz 1 verarbeitet werden („Speicherbegrenzung“).
Dies ist nur ein kleiner Bereich des wichtigen Themengebiets der DSGVO. Für viele Unternehmen klingen die genannten Grundlagen schon wie unüberwindbare Hürden. Jedoch müssen diese Punkte auch mal aus einem anderen Gesichtspunkt begutachtet werden. Nach einem Einkauf in einem Geschäft möchten keiner seine Informationen wie Name, Bankverbindung und den Erwerb in einem Schaufenster auf einer Informationstafel ausgehängt lesen. So muss der Umgang mit Daten, Informationen und Unterlagen immer betrachtet werden, wie ein Schaufenster, durch dies kein „Fremder“ einfach schauen soll. Daher ist ein sensibler Umgang mit diesem Thema unumgänglich.
In der Praxis haben sich einige Vorgänge bewährt: Bezieht man Experten zu diesem Thema hinzu, um die aktuelle Grundlage zu überprüfen und einen alltagsnahen Umgang (Work-Flow) mit den wichtigsten Aufgaben zu erarbeiten, ist man unternehmerisch auf der sicheren Seite und vor Abmahnungen und Datenpannen geschützt.
Lassen Sie uns gemeinsam auf Ihre individuellen Anforderungen und Herausforderungen schauen. Wir beraten Sie hier außerdem spezifisch auf Ihr Unternehmen sowie budgetorientiert und leistungsorientiert.
Ein Seminar zu diesem Thema findet dazu in Kürze statt. Da können Sie sich auch schon mal unverbindlich informieren. Weitere Angaben dazu erhalten Sie auf unserer Homepage www.cca.de