Der Energieausweis – wichtige Standortbestimmung für Hauskäufer und -verkäufer
Als er eingeführt wurde, hat er viele Fragen aufgeworfen und viele Immobilienbesitzer verunsichert. Inzwischen ist der Energieausweis normaler Teil des Immobiliengeschäfts geworden. Immobilienmakler wie die MWB haben den Umgang damit selbstverständlich in ihre Arbeitsprozesse integriert.
„Ein Energieausweis soll alle, die eine Immobilie kaufen, mieten oder pachten möchten, transparent über die energetischen Eigenschaften dieser Immobilie informieren“, sagt Carolin Partsch, die Leiterin des Maklerteams bei der Mülheimer Wohnungsbau eG. „Dementsprechend muss der Energieausweis vorhanden sein, wenn ein Eigenheim, eine Eigentumswohnung oder eine andere Immobilie vermietet oder verkauft werden soll.“
Auch nach einer Modernisierung - wenn der Energieverbrauch etwa durch den Austausch von Fenstern oder die Erneuerung der Heizung stark verändert wurde - muss ein neuer Energieausweis ausgestellt werden. Wichtige Kennzahlen müssen schon in einer Anzeige mit veröffentlicht werden. Vorsicht: Sind Angaben falsch oder unvollständig, drohen hier schnell Bußgelder. Allerdings kümmern sich Immobilienmakler wie die MWB selbstverständlich für ihre Kunden um die Richtigkeit und Vollständigkeit der notwendigen Angaben, wenn sie mit dem Verkauf einer Wohnung oder eines Hauses betraut werden.
Energieausweise gibt es als Verbrauchs- wie auch als Bedarfsausweise. Beide Arten haben gemeinsam, dass sie nur von zertifizierten Fachleuten ausgestellt werden dürfen. Darüber hinaus aber gibt es große Unterschiede: Für den Bedarfsausweis ist eine Begehung des Gebäudes erforderlich, da hier die Eigenschaften der Gebäudehülle und viele weitere technische Details geprüft werden. Für den Verbrauchsausweis sind lediglich die Verbrauchsdaten der vergangenen Jahre erforderlich, sodass seine Erstellung, wie oben erläutert, weniger Aufwand erfordert.
Carolin Partsch warnt aber: „Die zur Verfügung gestellten Daten werden schließlich von zertifizierten Energieexperten geprüft, bewertet und zur Erstellung des Energieausweises eingesetzt. Dass alle Angaben korrekt sind, dafür haftet der Eigentümer.“
Es ist gerade dieser Sachverhalt, der die Eigentümer von Immobilien oft verunsichert. Wenn Sie Fragen zu diesem Prozess haben, sprechen Sie uns gerne an: Die Immobilienmakler der MWB beraten Sie gerne: www.makler-mwb.de